INFORMATION LESE-/RECHTSCHREIBSTÖRUNG

Bitte richten Sie Anfragen für Testungen sowie Antragsstellungen zu Schuljahresbeginn bis spätestens zum Ende der zweiten Schulwoche an uns.
Setzen Sie sich dafür zeitnah mit uns in Verbindung. Gerne können Sie sich bei einem Schulwechsel an die Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule bereits am Ende des Schuljahres an uns wenden.
Sollte bereits von einer*einem externen Psycholog*in  eine Testung durchgeführt worden sein, weisen wir darauf hin, dass aus dem Gutachten folgende Aspekte eindeutig und vollständig hervorgehen müssen:
  • Datum der Testung: es werden nur Testungen akzeptiert, die im aktuellen Kalenderjahr stattfanden
  • Namen der verwendeten Testverfahren
  • bei der Auswertung der Testverfahren verwendete Normen (alters- bzw. klassenspezifische Gesamtnorm)
  • Angabe der konkreten Testwerte
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Gutachten annehmen können, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auch bei uns an der Schule auf eine Lese-Rechtschreib-Störung testen zu lassen. Sobald Gruppentestungstermine feststehen, finden Sie diese hier:
In jedem Fall müssen Sie einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches stellen. Diesen finden Sie zum Ausdrucken auf dieser Seite. Bitte geben Sie diesen im Sekretariat ab oder senden Sie ihn uns per Post zu.
DOWNLOAD ANTRAGSFORMULAR

TESTTERMINE

--- Momentan stehen noch keine Testtermine fest.
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